Badeordnung

Info

INhalt

Werter Badegast

Der Schwimmbadverein Fraubrunnen heisst Sie herzlich willkommen in der Badi Fraubrunnen. Damit Ihr Besuch hier zur Erholung, zum Vergnügen und zum Erlebnis werden kann, bitten wir Sie, sich an folgende Ordnungsregeln zu halten.

  • Verhalten Sie sich gegenüber anderen Badegästen anständig und rücksichtsvoll.
  • Benutzen Sie die Anlagen und Einrichtungen zweckgemäss und hinterlassen Sie diese sauber.
  • Befolgen Sie strikte die Anweisungen der Aufsichtspersonen.

Öffnungszeiten

Der Beginn und das Ende der Badesaison, sowie aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage www.badifraubrunnen.ch.

Bei geöffnetem Schwimmbad ist die Fahne gehisst. Bei schlechter Witterung ist das Bad geschlossen. Auf der Homepage wird immer aktuell angezeigt, ob das Bad offen oder geschlossen ist.

Normale Öffnungszeiten:

Täglich 09.30 – 20.00 Uhr

Öffnungszeiten in den letzten drei Wochen der Saison: Täglich 9.30 – 19.00 Uhr

Die Badi ist bei jedem Wetter während der ganzen Saison von 09.30 – 11.30 Uhr geöffnet.

Wir behalten uns vor, bei sehr schlechter Witterung die Badi früher zu schliessen.

Badebetrieb

Vor dem Baden und Schwimmen ist das Duschen obligatorisch. Nach dem Volleyballspielen ist gründliches Duschen besonders wichtig.

Kinder sind nach dem Spielen im Sand und bevor sie im Becken planschen gründlich zu duschen.

Kinder bis 10 Jahre haben nur in Begleitung von Betreuungspersonen über 16 Jahren Zutritt zum Schwimmbad.

Kinder ab 10 Jahren mit bestandenen Wassersicherheitscheckdürfen das Schwimmbad auch ohne eine Betreuungsperson über 16 Jahren besuchen.

Schulklassen sind während des Unterrichts im Schwimmbad von den Lehrpersonen zu beaufsichtigen. Auf die Bedürfnisse der übrigen Badegäste ist angemessen Rücksicht zu nehmen.

Beim Benützen des Sprungbrettes ist besondere Vorsicht geboten. Der Benützer des Sprungbrettes hat sich vor dem Absprung zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet.

Die Trennleinen dürfen nur in Absprache mit der Aufsichtsperson benützt werden.

Personen, insbesondere Kinder, mit Schwimmhilfen sind im Wasser grundsätzlich durch eine Begleitperson/Betreuungspersonen zu beaufsichtigen. Die Beaufsichtigung in den Nichtschwimmerbereichen hat durch die Begleitperson/Betreuungspersonen in Griffnähe zu erfolgen.

Zum Tauchen sind nur dafür bestimmte Gegenstände zu verwenden (z.B. Ringe, Stäbe, etc.).

Das Planschbecken ist ausschliesslich für Kleinkinder bestimmt.

¹ Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Kind ohne WSC die Schwimmfähigkeit vor Ort beweisen kann. Die Bestätigung der Wassersicherheit wird auf dem Bade-Abo vermerkt und ist so nur in der Badi Fraubrunnen gültig.

Im Schwimmbad ist verboten

  • Jegliche Verunreinigung der Anlagen und des Bassins.
  • Das Liegenlassen von Abfällen, insbesondere auch von Zigarettenstummeln und Kaugummis. Für die Entsorgung von Abfällen stehen auf dem Gelände Abfallbehältnisse bereit. Die vorgegebene Mülltrennung ist zu berücksichtigen.
  • Das Ausspucken und Urinieren im Badewasser.
  • Das Hineinwerfen oder Hineinstossen von Personen ins Wasser.
  • Das Springen auf die Schwimminseln.
  • Das Springen vom Sprungbrett mit Schwimmhilfen.
  • Das Mitbringen von Tieren (Ausnahmen sind Assistenzhunde).
  • Das Ballspielen im Bereich der Liegeflächen ist dem Gästeaufkommen anzupassen.
  • Insbesondere ist das Springen ins Wasser von den Längsseiten verboten! Beim Springen von den Stirnseiten dürfen schwimmende Personen nicht gefährdet werden (z.B. durch zu nahes Eintauchen). Die Markierungen müssen unbedingt beachtet werden.
  • Die Benützung des Sprungbrettes durch mehrere Personen gleichzeitig ist verboten.
  • Das Baden ohne Badekleider oder mit Unterhose unter der Badebekleidung ist verboten. Das gilt auch für Kleinkinder.
  • Der Konsum illegaler Substanzen – inkl. Marihuana.
  • Musik abspielen mit Tonträgern.
  • Essen und Trinken innerhalb des Bassin-Bereichs.
  • Fahrzeuge aller Art innerhalb der Badi (vorgesehene Parkplätze und Abstellplätze sind zu verwenden).
  • Das Fotografieren und Filmen von fremden Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis.

Zutrittsverbot

Für Unbefugte ist das Betreten und Benutzen des Schwimmbades ausserhalb der Öffnungszeiten verboten.

Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Hautausschlägen ist aus hygienischen Gründen der Zutritt zum Bassin untersagt.

Personen, die den Badebetrieb stören und/oder sich selber oder andere gefährden (z.B. Personen unter Suchtmitteleinfluss, Randalierer, usw.), können durch die Aufsicht  aus der Badi gewiesen werden.

Haftung

Jede Person benützt die Badi auf eigene Verantwortung.

Die Besucher werden für selbstverschuldete Verunreinigungen oder Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen haftbar gemacht. Für Minderjährige haften deren Eltern oder deren gesetzliche Vertreter.

Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird jegliche Haftung abgelehnt. Wertgegenstände können in der Einzelumkleide in kleine Kästchen gelegt werden. Gegen ein Depot (hinterlegen des Badiabos) kann ein entsprechendes Schloss bei der Kassenaufsicht bezogen werden.

Parkplätze

Fahrräder, Mofas, e-Scooter und Autos sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Auf die landwirtschaftlichen Kulturen ist Rücksicht zu nehmen. Plakat «Parkordnung» beachten!

Der Durchgangsverkehr auf der Strasse an der Badi vorbei darf nicht durch falsch platzierte Verkehrsmittel behindert werden.

Zuwiderhandlungen

Wer gegen diese Badeordnung oder gegen Weisungen der Aufsichtspersonen verstösst, kann mit Verwarnung, sofortiger Wegweisung aus dem Bad oder mit einem Zutrittsverbot für die laufende Saison bestraft werden.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Bezüglich Haftpflicht gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.

Schwimmbadverein Fraubrunnen, 01.05.2024